| Wir erstellen
Ihre
Einkommensteuererklärung
(früher Lohnsteuerjahresausgleich)
bei ausschließlich
Einkünften aus:
- Nichtselbständiger Arbeit
- Renten
- Pensionen
- Unterhaltsleistungen
und dann auch bei Einnahmen aus:
- Kapitalvermögen *
- Vermietung u. Verpachtung *
- Spekulationsgeschäften *
- Kindergeldsachen
- Eigenheimzulage
im Rahmen einer Mitgliedschaft
* bis 13.000/26.000
€ Einnahmen bei Einzel-/ und Zusammenveranlagung |